Alle Organisationen und Institutionen, die ohne Gewinnerzielung agieren, fallen unter den Begriff Non-Profit-Organisation, kurz NPO. Man unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Non-Profit-Organisationen. Zu den typischen Rechtsformen zählen die gemeinnützige GmbH (gGmbH) und der eingetragene Verein (e. V.).
Zu den öffentlichen NPO, die auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene Leistungen für ihre Bürger erbringen, gehören öffentliche Verwaltungen und Betriebe wie beispielsweise Krankenhäuser und Universitäten.
Die Privaten gliedern sich in wirtschaftliche (z. B. Gewerkschaften und Genossenschaften), politische (z. B. Parteien und Bürgerinitiativen), soziokulturelle (z. B. Sportvereine und Kirchen) und karitative NPO (z. B. Suchtberatung).
Eine Non-Profit-Organisation wird von ehrenamtlich Tätigen gemäß Satzung geleitet. Im Zusammenhang mit der Beantragung auf Befreiung von der Körperschaftssteuer wird der Status der Gemeinnützigkeit im Rahmen eines staatlichen Anerkennungsverfahrens überprüft – in der Regel durch das Finanzamt.
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